Damit Sie kein unbekanntes Risiko eingehen müssen, steht zu Beginn der rechtlichen Beratung in der Regel zunächst die Einschätzung Ihres Kostenrisikos. Dabei legen wir folgende Richtlinien zugrunde:
Grundsätzlich richten sich die Gebühren der Anwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus dem Jahr 2004. Für die meisten Gebiete sind dort Gebühren vorgesehen, die sich an der Höhe des Streitwertes orientieren: auch bei Unstimmigkeiten wegen „Kleinigkeiten“ soll Ihnen die Verfolgung Ihrer Position nicht durch übermäßig hohe Gebühren verleitet werden. Diesem Grundsatz fühle ich mich verpflichtet.
Für spezielle Fälle besteht daneben die Möglichkeit, individuelle Gebührenvereinbarungen zu treffen. In der Regel wird hier ein fester Stundensatz vereinbart, dessen Höhe sich auch nach dem zu erwartenden Aufwand bemisst. Davon mache ich jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen Gebrauch.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die Abstimmung und klären für Sie, ob die anwaltliche Beratung und Vertretung in der konkreten Angelegenheit von Ihrer Versicherung übernommen wird. Dies erfolgt selbstverständlich gleich zu Beginn der Beauftragung.
Daneben besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies richtet sich insbesondere nach Ihrem Einkommen. Falls dies aus Ihrer Sicht in Betracht kommt, sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Im Bereich des Strafrechts besteht die Möglichkeit, die Beiordnung als Pflichtverteidigerin zu beantragen. |